Als eingetragene Genossenschaft (eG) unterliegen wir dem Genossenschaftsgesetz (GenG), welches den rechtlichen Rahmen für die Organisation liefert. Zudem sind wir Mitglied im Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V., dem auch die Volks- und Raiffeisenbanken angeschlossen sind. Unsere wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Ordnungsmäßigkeit unserer Geschäftsführung unterliegen somit jährlichen Prüfungen durch den Verband.
Aktiv werden mit Genossenschaftsanteilen
Durch eine Genossenschaftsbeteiligung werden Sie automatisch Genossenschaftsmitglied und können bei der Wahl des Aufsichtsrats ihre Stimme in der sogenannten Generalversammlung abgeben. Der Aufsichtsrat ist das Bindeglied zwischen Vorstand und Mitgliedern. Er beruft zwei Mitglieder der Genossenschaft in den Vorstand. Weiterhin berät und kontrolliert der Aufsichtsrat den Vorstand hinsichtlich der Geschäftsführung und berichtet der Generalversammlung der Energiegenossenschaft. In der Generalversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme und die gleichen Rechte und Pflichten. Zu diesen gehören zum Beispiel die aktive Mitgestaltung und der Anspruch auf die Leistungen der Genossenschaft. Die Mitglieder verpflichten sich im Gegenzug der Wahrung der Genossenschaftsinteressen. Mehr zu den rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Consilium Erneuerbare Energien eG finden Sie in unserer Satzung.