Consilium Erneuerbare Energien eG
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Der Planungsaufwand für Ökostromanlagen ist enorm. Das Bundesbauministerium will nun gegensteuern und hat eine Änderung des Baugesetzbuches vorgeschlagen.
Mit der Privilegierung des Baus von Photovoltaikanlagen auf Flächen, die früher für den Braunkohletagebau genutzt wurden, will die Bundesregierung die Energiewende beschleunigen.
Vorstand der Consilium Erneuerbare Energien eG, Erol Kiris: „Diese Gesetzesänderung wäre ein großer Schritt in die richtige Richtung. Alles, was den Planungsaufwand verringert und Bürokratie abbaut, ist willkommen!“
An den ehemaligen Standorten des Braunkohletagebaus schlummert ein riesiges Flächenpotenzial, denn die Anschlüsse an das Energienetz sind bereits vorhanden.
Aus diesem Grund schlägt das Bauministerium vor, dass diese Flächen bei der Nachnutzung für den Bau von Ökostromanlagen rechtlich privilegiert werden sollen. Eine neue Verordnungsermächtigung im Baugesetzbuch soll es den betroffenen Bundesländern leichter machen, die Flächen ganz oder teilweise für die Erzeugung Erneuerbarer Energien zu nutzen.
Matthias Wörmann, Vorstand der Consilium Erneuerbare Energien eG: „Das Gute ist, dass die Bundesländer dadurch Zeit und Aufwand sparen. Sie müssen diesen Anlagen entgegenstehende Raumordnungs- oder Flächennutzungspläne nämlich nicht mehr vorab anpassen.“
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